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Einlieferungsbedingungen der Schemenau Internetauktion
  1. Der Einlieferer beauftragt die Internetauktion, die Objekte für einen bestimmten Zeitraum ins Internet zu stellen.
  2. Die Einlieferung der Objekte kann mit Hilfe elektronischer Übertragung oder herkömmlicher Papierinformation in Schrift und Bild erfolgen.
  3. Der Versteigerer bearbeitet die Informationen selbständig. Rechte an Schriften und Bildern gehen auf den Versteigerer über.
  4. Die Versteigerung erfolgt im Namen des Einlieferers.
  5. Der Einlieferer verpflichtet sich bei nicht direkt eingelieferten Objekten
    a) diese während der gesamten Versteigerungszeit plus der Geldeinzugszeit nicht anderweitig zu veräußern. Ansonsten entsteht eine Regresspflicht gegenüber dem Ersteigerer und dem Versteigerer.
    b) die Objekte sofort ohne schuldhaftes Verzögern an den Ersteigerer zu übersenden.
  6. Der Versteigerer zieht das Geld für den Einlieferer ein, teilt dem Einlieferer die Adresse des Ersteigerers mit und transferiert nach Abzug der Versteigerungsprovision in Höhe von 10% vom Ersteigerungswert das eingezogene Geld an den Einlieferer.
  7. Bei nicht direkt eingelieferten Objekten wird dem Einlieferer die Transportpauschale transferiert.
  8. Findet sich für ein Objekt kein Ersteigerer, so entstehen dem Einlieferer keine Kosten!
  9. Der Einlieferer legt das Limit selbst fest, wird aber, falls gewünscht, vom Versteigerer informativ unterstützt.
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